Alle Infektionsschutzregeln für COVID-19 wurden an der isländischen Grenze aufgehoben, unabhängig vom Impfstatus der Touristen. Die Regel für die Grenzen zu anderen Ländern können jedoch abweichen.
Richtlinien für ins Ausland reisende Isländer wurden veröffentlicht. Sie enthalten Vorgaben zum Tragen von Schutzmasken, zu Infektionsschutzmaßnahmen im sowohl Inland als auch im Ausland und zur Vorgehensweise bei der Rückkehr.
Besonders wichtig ist der Verzicht auf Reisen bei Symptomen einer Infektion. Vor Reisen ist es wichtig, in Erfahrung zu bringen, welche Vorschriften in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten, zum Beispiel indem Sie sich mit den Reiseempfehlungen des Außenministeriums vertraut machen.
Die relevanten Informationen zu den Rechten von Reisenden in Bezug auf COVID-19 finden Sie auf der Website von Ferðamálastofa.
Antigen-Schnelltests auf COVID-19 sind hier erhältlich:
Wenn Sie ins Ausland reisen müssen und einen negativen PCR-Test benötigen, müssen Sie diesen Test mit ausreichend Vorlauf planen, um noch rechtzeitig die Bescheinigung für die Reise zu bekommen.
Innerhalb des Großraums Reykjavík: Sie registrieren sich und zahlen elektronisch. Die Bescheinigung wird Ihnen per E-Mail zugesandt. Wenn Sie eine Bescheinigung im Papierformat mit Originalstempel benötigen, kontaktieren Sie bitte das Gesundheitszentrum und zahlen Sie dort diese Bescheinigung separat.
Außerhalb des Großraums Reykjavík: Bitte beachten Sie, dass jeder Distrikt entscheidet, ob Tests vor Ausreise in Gesundheitszentren angeboten werden. Bei Bedarf müssen Sie das für das Testen von Reisenden zuständige Gesundheitszentrum kontaktieren.
Asymptomatische Personen, die zum Abflugtest kommen, zahlen gemäß der Preisliste und der Vorschriften.
Wer vollständig gegen COVID-19 geimpft ist, kann seinen Impfnachweis eine Woche nach Abschluss der vollständigen Impfung auf der Website heilsuvera.is erhalten. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt 9 Monate nach der vollständigen Impfung, nach der Auffrischungsimpfung erlischt die Gültigkeitsdauer. Die Regel für die Grenzen zu anderen Ländern können jedoch abweichen.
Im Impfnachweis steht, dass es sich nicht um ein Identitätsdokument für Reisezwecke (also keinen Reisepass) handelt, die Nachweise gelten jedoch als Impfbestätigung bei der Überwachungskontrolle aufgrund von Infektionspräventionsmaßnahmen, sei es an der Grenze oder anderswo.
In einem Notfall ist die Notrufnummer des Bürgerdienstes 24 Stunden am Tag erreichbar.